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Aus der Erklärung des Vorstandes der internationalen Stiftung „Memorial” über die Untersuchung des Verbrechens von Katyn (in Russland)

Am 11. März 2005 hat der Oberste Militärstaatsanwalt Russlands Alexander Sawienkow während der einberufenen Sonderpressekonferenz verkündet, dass die Untersuchung des Verbrechens von Katyn, in Bezug auf „Beweismangel für Völkermorderklärung" und den Tod aller, die für schuldig des Verbrechens erklärt worden waren, eingestellt wurde.
Wir sind der Meinung, dass die Einstellung der Untersuchung unstatthaft sei.
Erstens - sogar wenn es kein Völkermord war, soll es bekannt gegeben werden, wie diese Exekutionen aus der strafrechtlichen Hinsicht qualifiziert werden sollen - als Kriegsverbrechen, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder als vorsätzliche Tötung mit Vorbedacht und belastenden Umständen? Der Untersuchungsabschluss ohne strafrechtliche Qualifizierung scheint ein Versuch zu sein, sich der Verantwortung für die Straftat zu entziehen.

Zweitens - bis jetzt ist die Identität der Mehrheit aller Opfer des Verbrechens (fast vier Tausend) nicht festgestellt; es handelt sich nämlich um die in Weißrussland erschossenen Gefangenen. Die Oberste Militärstaatsanwaltschaft beruft sich darauf, dass alle Verbrechen, die außerhalb der gegenwärtigen Grenzen Russlands begangen worden sind, von Organen der Strafverfolgung entsprechender Länder untersucht werden sollen.

Drittens - die Feststellung der Obersten Militärstaatsanwaltschaft Russlands, dass nur der Tod 1803 Kriegsgefangener „mit absoluter Überzeugung" bestätigt werden könne, während es allgemein bekannt ist, dass mehr als 14.500 Gefangene starben, bedarf einer Erklärung.

Schließlich, die Untersuchung in Sachen des Verbrechens von Katyn kann nicht abgeschlossen werden ohne Feststellung und Veröffentlichung der Namen aller Personen - sowie der Urheber (die schon bekannt sind), wie der Vollstrecker aller Rangstufen - die daran irgendeinen Anteil hatten. Wir sind uns bewusst, dass die Gestorbenen nicht mehr verurteilt werden können, ihre Namen sollten trotzdem veröffentlicht werden. So war und so ist es der Fall in allen zivilisierten Ländern, gewöhnlich ohne dazu geeignete Gerichtshöfe zu ernennen. Das verlangt auch die russische Gesetzgebung, insbesondere das Gesetz „Über die Rehabilitierung der Opfer der politischen Repressionen" (Teil II, Art. 18)

Unannehmbar ist auch die Entscheidung der Obersten Militärstaatsanwaltschaft Russlands, die Mehrheit der Untersuchungsdokumente (einschließlich des Beschlusses über Einstellung eines Strafverfahrens) geheim zu halten. Diese Entscheidung ist rechtswidrig, weil laut des Gesetzes „Über das Staatsgeheimnis": „Informationen über Verletzung der Menschenrechte und Menschenfreiheiten [...] dem Gesetz über das Staatsgeheimnis nicht unterliegen und bekannt sein müssen" (Art. 7).

Vorstand der internationalen Stiftung „Memorial" 4 April 2005

Karte Nr. 44, 2005