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Aus einem Beschluss des Politbüros des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (Bolschewiki)

1. Die kriegsgefangenen Soldaten - Ukrainer, Weißrussen und andere Nationalitäten, die in Gebieten der Westukraine und Westweißrusslands zu Hause sind - sind freizulassen.

[...]

3. Die kriegsgefangenen Soldaten, deren Heimat sich im deutschen Teil Polens befindet, sind bis zu Verhandlungen mit den Deutschen und bis zur Entscheidung in der Frage, ob sie in ihre Heimat entlassen werden sollen, in besondere Gruppen auszusortieren und in Lagern unterzubringen.

4. Für die kriegsgefangenen Offiziere ist ein getrenntes Lager zu organisieren. Die Offiziersränge vom Unterleutnant bis hin zum General sowie wichtige staatliche und militärische Beamte sind getrennt vom übrigen Offiziersbestand in einem Sonderlager [in Starobielsk] unterzubringen.

5. Agenten des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr, Gendarmen, Gefängnispersonal und Polizisten sind in einem Sonderlager [in Ostaszków] unterzubringen.

2. Oktober 1939

Polscy jeñcy wojenni w ZSRR 1939-1941, Warszawa 1992.